KIPA besitzt die unbefristete Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Lassen Sie sich über Ihre Vorteile von uns kompetent beraten.
Arbeitnehmerüberlassung ist das - in der Regel zeitlich begrenzte - Ausleihen eines Arbeitnehmers zur Arbeit in dem Betrieb eines Dritten, des "Entleihers".
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