Mit dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15 für Holzverpackungsmaterial wurden pflanzengesundheitliche Behandlungs- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt, um das Risiko der Ausbreitung von Schadorganismen durch Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel zu reduzieren.
Nachfolgend die Einfuhrvorschriften für den Export in bestimmte Länder. Die Länder sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Wenn nicht anders angegeben, ist ein Pflanzengesundheitszeugnis nicht erforderlich.
Ägypten
Albanien
Algerien
Andorra
Argentinien
Armenien
Australien
Seit dem 01.09.2004 müssen alle Vollhoelzer gem. dem IPPC-Standard behandelt werden. Das Holz muss vollständig frei von Rinde sein. Bei Begasung mit Methylbromid: 48g/m3 für 24 Stunden und eine Holzdicke von max. 200 mm. Packing Declaration. Alternativ können die australischen Vorschriften für Cargo Container angewandt werden. Dann gilt bei Trocknung oder Begasung allerdings die 21-Tage-Frist für den Versand.
Für Sperrholz, nicht jedoch für andere Holzwerkstoffe, ist eine Erklärung über Herkunft, Herstellungsdatum und erstmalige Verwendung notwendig. Dabei gilt, dass Sperrholz aus Australien, Kanada, Europa, Israel, Japan, Neuseeland, Großbritannien oder USA innerhalb von 3 Monaten nach der Herstellung versendet werden muss. Sperrholz aus Staaten die oben nicht erwähnt wurden, ist innerhalb von 21 Tagen nach der Herstellung zu versenden.
Bangladesch
Bolivien
Bosnien-Herzegowina
Botswana
Brasilien
Chile
China
Costa Rica
Dominikanische Republik
Ecuador
Elfenbeinküste
Beschränkungen für Materialien, die Krankheiten ins Land schleppen können. Für Verpackungen wird ein PGZ verlangt.
Fidschi-Inseln
Angekündigt.
Französisch-Guyana
Französisch-Polynesien
Gabun
Georgien
Guadeloupe
Guatemala
Guyana
Lt. Forestry Commission UK
Honduras
Hongkong
Macao nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Indien
Indonesien
Packaging Declaration wird empfohlen.
Iran
Israel
Jamaica
Japan
Jemen
Jordanien
Kamerun
Kanada
Kanarische Inseln
Kasachstan
Kenia
Kirgisien
Kolumbien
Das Institut für Landwirtschaft ICA hat mit vom 13. Dezember 2018 aktualisierte Details zur Umsetzung des IPPC-Standards ISPM 15 für Holzverpackungen in Kolumbien veröffentlicht. Die Resolution regelt unter anderem die Registrierung von Personen, die für die Behandlung von Holzverpackungen zugelassen sind (Operadores Autorizados), die Überwachung von Holzverpackungen durch das ICA sowie Behandlungs- und Kenn-zeichnungspflichten.
Korea, Republik (Südkorea)
Korea, Demokratische Volksrepublik (Nordkorea), nicht bestätigt.
Kosovo
Kuba
Lesotho
Libanon
Madagaskar
Malaysia
Martinique
Mayotte
Mazedonien
Mexiko
Moldau
Monaco
Montenegro
Mosambik
Neukaledonien
Neuseeland
Container Declaration
Nicaragua
Nigeria
Norwegen
Oman
Panama
Paraguay
Peru
Philippinen
Portugal
Sonderregelung innerhalb der EU ab dem 01.01.2010. Empfehlung zur Umsetzung ab sofort.
Puerto Rico
Reunion
Russische Föderation
Saint Barthélemy
Saint Martin
Saint Pierre und Miquelon
Samoa
San Marino
Schweiz
Die Einhaltung des IPPC-Standard gilt jedoch nicht für EU-Mitgliedstaaten.
Senegal
Serbien
Seychellen
Singapur
Singapur plant den IPPC-Standard einzuführen. Eine Umsetzung wird dringend empfohlen.
Sri Lanka
Südafrika
Surinam
Syrien
Taiwan
Trinidad und Tobago
Tunesien
Türkei
Ukraine
Uruguay
USA
Usbekistan
Vatikanstadt
Venezuela
Vietnam
Wallis und Futuna
Weißrussland
Friedrich-Hagemann-Strasse 7
33719 Bielefeld
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Göttinger Hof 9
30453 Hannover
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Alt Salbke 6-10
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